Von Anfang an in guten Händen!

Mit über 80.000 bearbeiteten Fällen ist das Team der Blitzerkanzlei spezialisiert in verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren: Mit diesen Erfahrungen setzen wir uns von Anfang an für Ihr Recht ein.

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BEARBEITETE FÄLLE

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Erfahrung & Spezialisierung

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Erfahrung , die Fahrverbote verhindert

Viele Anwälte bieten Unterstützung in Bußgeldangelegenheiten an – doch gerade bei einem drohenden Fahrverbot kommt es auf weit mehr an als nur juristische Standardlösungen. Unsere Erfahrung zeigt: Eine erfolgreiche Verteidigung gegen ein Fahrverbot ist oft zeitintensiv, technisch anspruchsvoll und erfordert strategisches Feingefühl.

Ein Fahrverbot bedeutet für viele Betroffene nicht nur einen Einschnitt in die Mobilität, sondern kann auch existenzbedrohende Folgen haben – etwa den Verlust des Arbeitsplatzes. Umso wichtiger ist eine engagierte und professionelle Verteidigung, die dem Gewicht der Konsequenzen gerecht wird.

Wir kombinieren unsere Spezialisierung im Verkehrsrecht mit den Erfahrungen aus zehntausenden Verfahren und kennen die rechtlichen, technischen und taktischen Hebel, mit denen ein Fahrverbot in vielen Fällen vermieden werden kann.Unsere Mandanten profitieren von tiefem Fachwissen, umfassender Praxiserfahrung – und dem klaren Ziel: Ihr Fahrverbot zu verhindern.

Spezialisierung auf das Wesentliche

Durch eine konsequente Spezialisierung wissen wir genau, was im konkreten Fall zu tun ist, um die Sache zu einem positiven Ende zu führen.

Wir setzen auf persönliche Beratung. Sie erreichen bei uns jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner. Wir arbeiten mit spezialisierten Sachverständigen eng zusammen, um jeden Messfehler zu Ihren Gunsten erkennen und nachweisen zu können.

Unsere Spezialisierung auf Verkehrsrecht, vor allem auf die Vertretung in Bußgeld- und Strafsachen, ermöglicht es uns, Ihnen eine anspruchsvolle Verteidigung anzubieten und dabei die gesetzlichen Gebühren – also die Kosten, die auch von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden – nicht zu übersteigen.

Stellen Sie uns auf die Probe und lassen Sie sich unverbindlich beraten: Unter 0800/7234114 erreichen Sie jederzeit einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Bekannt aus

TV & Rundfunk

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Deutschlandweit vertreten

Ganz gleich, wo in Deutschland Sie wohnen oder wo Ihnen ein Fahrverbot droht – wir vertreten Sie bundesweit in Verfahren rund um das Fahrverbot. Unsere spezialisierten Anwälte übernehmen Ihre Verteidigung vor jeder Bußgeldbehörde und jedem Gericht – und das ohne zusätzliche Kosten für die deutschlandweite Vertretung. Dank unserer bundesweit verteilten Standorte können wir Sie effizient, persönlich und rechtssicher unterstützen – vom ersten Einspruch bis zur Verhandlung. Setzen Sie auf Erfahrung und Kompetenz – bei drohendem Fahrverbot deutschlandweit an Ihrer Seite.

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Kundenmeinungen

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VIKTORIA M. AUS BONN

Fahrverbot abgewendet – dank fehlerhaftem Messgerät!

Ich war geschockt, als ich den Bußgeldbescheid mit einem Monat Fahrverbot in der Hand hielt – angeblich 34 km/h zu schnell innerorts. Zum Glück habe ich den Bescheid von diesem Service prüfen lassen. Die Experten fanden heraus, dass das verwendete Messgerät nicht korrekt geeicht war! Das Verfahren wurde eingestellt und ich durfte weiterfahren. Ohne die Überprüfung hätte ich das nie bemerkt. Absolute Empfehlung!

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MIKE B. AUS HANNOVER

„Härtefall erkannt – Fahrverbot in Geldstrafe umgewandelt“

Als Berufspendler wäre ein Fahrverbot für mich das berufliche Aus gewesen. Ich habe deshalb den Service zur Prüfung meines Bußgeldbescheids genutzt. Die Rechtsanwälte haben eine Härtefallregelung geltend gemacht – mit Erfolg: Statt eines Fahrverbots musste ich nur eine höhere Geldstrafe zahlen. Ich bin wirklich dankbar für die schnelle und kompetente Hilfe!

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CARLA S. AUS BREMEN

„Formfehler rettet mir den Führerschein“

Ich hätte nie gedacht, dass ein einfacher Formfehler in meinem Bußgeldbescheid so eine große Auswirkung haben könnte. Mir drohte ein einmonatiges Fahrverbot wegen einer angeblich zu schnellen Fahrt auf der Autobahn. Der Service stellte aber fest, dass der Bescheid nicht korrekt zugestellt wurde und wichtige Angaben fehlten. Das Verfahren wurde komplett eingestellt. Super Arbeit – ich würde es jederzeit wieder nutzen!

Häufige Fragen & Anworten

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Ein Fahrverbot wird typischerweise bei schweren oder wiederholten Verkehrsverstößen verhängt. Häufige Gründe sind:
  • Überschreiten der Geschwindigkeit um mehr als 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts
  • Alkohol oder Drogen am Steuer
  • Handy am Steuer in Verbindung mit Gefährdung
  • Gefährliches Überholen
  • Wiederholte Ordnungswidrigkeiten innerhalb kurzer Zeit
  • In der Regel wird ein Fahrverbot im Bußgeldbescheid angekündigt. Dort steht auch, ab wann das Fahrverbot beginnt und wie lange es gilt. Bei gerichtlichen Entscheidungen ist das Fahrverbot Teil des Urteils.

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Fahrverbot zu umgehen oder in ein höheres Bußgeld umzuwandeln – allerdings nur in Ausnahmefällen:
  • Härtefallregelung: Wenn ein Fahrverbot zu erheblichen beruflichen Nachteilen führt (z. B. Jobverlust), kann ein Gericht auf Antrag das Verbot in eine höhere Geldbuße umwandeln.
  • Verteidigung durch Anwalt: Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, ob Formfehler oder Messfehler vorliegen und das Fahrverbot eventuell anfechten.
  • Ersttäterregelung: Bei erstmaligem Verstoß kann es je nach Situation milder beurteilt werden.
  • Wenn du innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids den Führerschein freiwillig abgibst, beginnt das Fahrverbot mit dem Tag der Abgabe. Ansonsten beginnt es automatisch nach Ablauf der Frist. Bei Wiederholungstätern beginnt das Verbot sofort mit der Rechtskraft.

    Wer trotz gültigem Fahrverbot ein Fahrzeug führt, begeht eine Straftat (§ 21 StVG). Die Folgen können sein:
  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
  • Punkte in Flensburg
  • Verlängerung oder Umwandlung in ein längeres Fahrverbot oder Führerscheinentzugft.
  • Wir garantieren Ihnen, dass Sie von uns eine ehrliche, unverbindliche und kostenfreie Einschätzung erhalten.

    Leider dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht mitteilen, wieviele Verfahren erfolgreich beendet werden konnten. Wir bearbeiten jedoch jährlich mehr als 10.000 Verfahren, die meisten davon aufgrund Weiterempfehlungen unserer Mandanten